der Brüder und des Kapitels dieser Kirche, daß sie ohne jede Einrede befriedigt und vollständig
bezahlt worden sind durch Petrus, den Sohn des Gualterius Cazola von Gravedona, im Namen
der Erben und Kinder des verstorbenen Gubertus Pestalozza von Gravedona für alle
Pachtzinsen; nämlich mit 2 Solidi neuen Geldes. . . für die Dauer bis zum jüngst vergangenen
Martini von einem Stück Land, das jene von dieser Kirche in der Ebene von Gravedona unter
dem Titel der Pacht innehaben, und von allen Wiesen bis zu jenem Zeitpunkt und allen
Ländereien, die sie innehaben und bebauen in der Ebene von Gravedona, wobei alle
Abmachungen von früher her abgegolten sind. Gestützt auf diese Erklärung und Ablösung
versprachen und vereinbarten die obgenannten Herren Johannes und Ottobellus für sich und
namens der Bruderschaft und des Kapitels, daß sie befriedigt sein und bleiben werden für alle
Zeit gegenüber den erwähnten Erben und ohne Schaden und Kosten für jene Minderjährigen.
Verhandelt in Gravedona im Kapitelsaale des genannten Pfarramtes.
Anwesend waren die Herren Ubertus, Sohn des Herrn Zeanardus de Sala von Como, Ottobellus,
Sohn des Herrn Lanfranco Advocatus von Como, Laurentius, Sohn des Otobonus de Sassello
von Gravedona, als erbetene Zeugen, und andere mehr.
Ich, Canevarius der Notar, Sohn des Domenicus Prestore von Gravedona, habe diese Urkunde
aufgesetzt und geschrieben. »
«1254 am 11. Dezember, in der 13. Indiction. Petrus, Sohn des Gualterius Cazola, erklärt ohne
jede Einrede befriedigt worden zu sein und empfangen zu haben von Johannes, dem Sohn des
Herrn Ubertus de Castello von Domaso, der zahlt in seinem Namen und im Namen des Herrn
Tixius de la Torre de Mendrisio und des Gufredus, Sohnes des Herrn Rufus de Riva von
Gravedona, Kanoniker der Kirche zu San Vincenzo der Landschaft Gravedona, im Namen dieser
Kirche und der Brüder und des Kapitels dieser Kirche: 9 Pfund und 16 Solidi neuen Geldes als
Kapital und Zins zur Zahlung der heutigen Restschuld, die das Kapitel und die Brüder dieser
Kirche schuldig waren dem verstorbenen Grabadonus Pestalozza, dem Onkel (Vatersbruder)
dieser Minderjährigen. (Nämlich) . . . 5 Pfund und 5 Solidi neuen Geldes herrührend aus dem
einen Teil und für 9 Solidi neuen Geldes aus dem andern Teil zustehend dem verstorbenen
Gubertus, dem Vater dieser Minderjährigen, und der Rest ist Zins dieses Geldes bis heute. Nach
Empfang erklärte der genannte Petrus für sich und im Namen dieser Minderjährigen, daß sie
für alle Zeit befriedigt seien und daß die Erben der Genannten und die Erben des Grabadonus
ohne Schaden für das Kapitel und ohne jede Einrede auf alle Ansprüche verzichtet haben.
Verhandelt in Gravedona im Kapitelsaale des genannten Pfarramtes.
Anwesend waren die Herren Ubertus, Sohn des Herrn Zeanardus de Sala, Ottobellus, Sohn des
Herrn Lanfrancus Advocatus von Como, Laurentius, Sohn des Ottobonus de Sassello von
Gravedona, als erbetene Zeugen und als Pro-Notar Gabriel, Sohn des Ser Gregorius de Canova
von Gravedona.
Ich, Canevarius der Notar, Sohn des Dominicus Prestore von Gravedona, habe diese Urkunde
aufgesetzt und geschrieben¹.»
So anspruchslos der Inhalt dieses Dokuments ist, so erscheinen darin doch die bestimmenden
Mächte des Lebens im mittelalterlichen Italien, die christliche Kirche und das aus dem
römischen abgeleitete Recht der Kommunen.
1
Urkunde vom 11.12.1254, Archivio di Stato Milano, Fondo Religione, Pergamene S.Vincenzo-Gravedona,
Cart. 126. Vgl. Regest bei Mariuccia Zecchinelli, Ricerche su la Repubblica delle Tre Pievi nel Medioevo
herausgegeben von der Società Storica Comense, Como 1954, S. 148.