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IV. - ZUSAMMENSCHLUSS ZUR GROSSFAMILIE
Grundung des familienfonds
Noch zweihundert Jahre nach ihrer Einwanderung, also in der weitverzweigten fünften
Generation, lebte im Geschlecht der Pestaluzen in Zürich ein starkes
Zusammengehörigkeitsgefühl. Es wurde gestärkt durch die gleichgerichtete Betätigung im
Seidenhandel, durch die traditionsgebundene Pflege der Handelsbeziehungen mit Bergamo,
gegründet auf die alten zwischenstaatlichen Privilegien. Es wurde naturgemäß lebendig
erhalten durch die enge Nachbarschaft der Familien in den Häusern zum Brünneli, zum
Brunnenhof, zum Weißen Turm und zum Steinbock. Kein Wunder also, daß mit dem
Anwachsen des Geschlechts der Gedanke aufkam, durch eine bleibende Einrichtung die
Zusammengehörigkeit zu bestärken. Damit war auch das Bedürfnis nach gegenseitiger
ökonomischer Sicherung in Alter und Not verbunden. Man war sich im Zeitalter der
republikanischen Aristokratie bewußt, daß ein Absinken eines Gliedes in ökonomischer und
damit in sozialer Hinsicht unfehlbar auf den gemeinsamen Namen zurückwirken müßte. So
tauchte die Idee zur Gründung eines Familienfonds auf
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.
Es bestanden in Zürich dafür bereits verschiedene Vorbilder. So hatte zum Beispiel die
Familie Schwyzer bereits 1648 einen Familienverband gegründet, und 1660 war in der
Familie von Muralt das Stipendium für die studierenden Muralten errichtet worden. Durch
das Testament des Bürgermeisters Heinrich Escher war 1710 der Escher-Fonds für diese
Familie geschaffen worden. Auf feudalerem Boden war kurz darauf für die Familie
Werdmüller die Schloßherrschaft Elgg zum Fideikommiß bestimmt und die Familie zu einem
Verband zusammengeschlossen worden. Die dauernde Festigung des Ansehens der Familie,
des splendor familiae, lag im Zuge der Zeit, denn auf der sozialen Stellung der Familie ruhte
nicht nur ihr politischer Einfluß in der aristokratisch organisierten Republik, sondern auch
die wirtschaftlichen Aussichten jedes Angehörigen. Die Pestaluzen in Zürich waren durch
Generationen vom Glück begünstigt und von schweren Rückschlägen bewahrt worden, doch
gab es gerade um die Mitte des 18.Jahrhunderts warnende Beispiele unter den Kaufleuten
dafür, daß die Geschäfte nicht ewig einträglich bleiben, und bei den mit irdischen Gütern
karg gesegneten Pfarrherren lag die Gefahr einer Verarmung nahe. Der Gedanke einer
gewissen gegenseitigen Sicherung fiel daher auf fruchtbaren Boden.
Die Anregung ging von Johann Jakob Pestaluz (1711-1787) im «Brünneli», später im
«Steinbock» aus. Er erließ am 3.Juni 1748 ein Zirkular mit einem ausführlichen Vorschlag,
«um einen Pestaluzischen Fond zu stiften». Auf zwanzig Seiten wird das Projekt erläutert.
Dabei sah er vor, nicht nur einen, sondern acht verschiedene Fonds zu errichten, nämlich
I.
einen «Ledigen Knaben Fonds», dessen Zinsen für diejenigen Knaben bestimmt sein
sollten, «die sich anfangen, dem Lehr-oder Wehrstand, der Kaufmannschaft oder einer
Profession oder Handwerk zu widmen»;
II.
einen Fonds der ledigen Töchter;
III.
einen Fonds für Ehemänner zur Unterstützung derjenigen, die ihren Beruf nicht mehr
                                                
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Über die Gründung des Familienfonds: Familienarchiv Zürich, Zentralbibliothek, III, 10a, Protokollbuch,
III, 1, Papiere über die Errichtung des Fonds.
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