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nahm ihn seine Zunft in Anspruch, die als politische Korporation aufgelöst, in eine
privatrechtliche Gesellschaft übergeführt werden mußte. Sie war jetzt vorläufig «eine
Corporation, die einzig noch ihrer oeconomischen Verhältnissen halber fortbestehen konnte».
Er wurde Vorsitzender der Kommission, welche die Rechnung abschließen, das Zunftgut
verteilen und das prachtvolle Zunfthaus als Eigentum der Gesellschaft der Zünfter retten
sollte. Es waren bei den neuen Behörden große Schwierigkeiten zu überwinden, da diese
Hand auf die Zunftgüter legen wollten. Doch auch diese Aufgabe gelang, und das Zunfthaus
wurde in die späteren Zeiten hinübergerettet. So wurde er 1802 von seiner Zunft zur Meisen
verdientermaßen zum ersten Zunftmeister der neuen Ordnung gewählt.
Inzwischen war Zürich mit der Pflicht zur Kontributionsleistung an die Franzosen belegt
worden. Die ungeheure Summe von 3 Millionen sollte von den Mitgliedern der früheren
Regierung aufgebracht werden. Pestaluz war es, der in der ersten Sitzung der
Kontributionskommission bereits einen Entwurf vorlegen konnte, den er in einer Nacht
ausgearbeitet hatte. Diese sehr geschickt abgefaßte Denkschrift an General Schauenburg und
die französischen Regierungskommissäre in der Schweiz, Lecarlier und Mengaud, trug
wesentlich dazu bei, daß die Kontribution auf zwei Fünftel reduziert wurde.
Die Stadt Zürich war als herrschender Vorort entthront und nur noch «Munizipalort» unter
der zentralen helvetischen Regierung. Pestaluz war in die Munizipalbehörde, die neue
städtische Gemeindeverwaltung, berufen worden. Das helvetische Direktorium stand aber
nicht auf starken Füßen; und als die Franzosen auf dem Kriegsschauplatz Rückschläge
erlitten, empfand es das Bedürfnis, durch die Festnahme von Geiseln aus den früheren
Regierungskreisen seine Stellung zu sichern. In Zürich wurden am 2.April 1799 zehn
Persönlichkeiten verhaftet, die vordem die führenden Rollen gespielt hatten. Zu ihnen
gehörte Pestaluz. Die Geiseln wurden nach Basel deportiert und dort im Gasthof zum Wilden
Mann mehrere Wochen gefangen gehalten. In strenger Abgeschlossenheit widmeten sie ihre
Gespräche der Literatur und Philosophie. Pestaluzens Zimmergenosse war der spätere
Landammann der Schweiz, Hans von Reinhard. Nach sechs Wochen wurde ihnen erst
gestattet, ins Freie zu gehen. Der erste, welcher entlassen wurde, war Johann Caspar Lavater.
Einen Monat später, am 16.Juni, traf endlich der Entlassungsbefehl für Pestaluz ein. Bevor er
aber nach Zürich zurückkehren konnte, wurde er angewiesen, sich nach Bremgarten ins
französische Hauptquartier zu begeben. Dort machte er nähere Bekanntschaft mit Latour
d‘Auvergne. Da den Deportierten das Überschreiten der französischen Vorpostenlinie
verboten wurde, mußten sie nach Basel zurückkehren. Doch gelang es ihnen mit Hilfe von
Basler Freunden, bei Lörrach die Frontlinie heimlich zu durchschreiten, und endlich am
22.August langte Pestaluz wieder bei den Seinen in Zürich an.
Sogleich wurde er von der Stadt wieder für den Dienst an der Öffentlichkeit in Anspruch
genommen. Hier war die Finanzverwaltung das Gebiet, das nicht nur schwierige Aufgaben
stellte, sondern das auch seinen Kenntnissen und Neigungen am besten entsprach. Nach der
Schlacht bei Zürich forderte General Massena sein berüchtigtes Zwangsanleihen, das die
Stadt schwer bedrückte. Pestaluz als Präsident der Stadtverwaltung und der Munizipalität
hatte die Verhandlungen mit dem General zuführen. Achtzehn Jahre später erlebte er die
Genugtuung, über die Rückzahlung des Zwangsanleihens mit Frankreich zu verhandeln,
zusammen mit dem schweizerischen Bevollmächtigten Albrecht von Haller, und den größten
Teil der Summen zurückzuerhalten.
Von 1799 bis 1802 war Pestaluz Präsident der Zürcher Gemeindekammer.
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