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bleiben ferner passiv, dann kann es nicht fehlen, daß es mit dem Münzwesen bei uns
immer schlimmer komme und die Schweiz immer mehr der Ausfluß und das Ablager
aller schlechten und herabgewertheten Münzen des Auslands werde, daß in Folge
dessen die Kantonalwährungen einer ferneren Verschlechterung entgegengehen.»
In der Publikation «Die Münzwirren der westlichen Schweiz» (1839) warnte er vor einer
rücksichtslosen Maßnahme, die er in der zwangsweisen Einführung des französischen
Münzfußes ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen und psychologischen Gegebenheiten
erblickte. Er verfocht den Grundsatz, daß das Neue organisch aus dem Bestehenden
entwickelt werden müsse. Schon damals kam seine Gegnerschaft gegenüber dem
französischen Währungssystem zum Ausdruck.
Erst die Bundesverfassung von 1848, die Gründungsurkunde des schweizerischen
Bundesstaates, schuf in Art. 36 die staatsrechtliche Grundlage für die
Währungsvereinheitlichung. Noch harrte indessen die Münzreform der Verwirklichung.
Noch liefen in der Schweiz siebzig Münzsorten um, die sich auf elf verschiedene Währungen
verteilten.
Jetzt entspann sich der Streit um das Münzsystem. Leonhard Pestalozzi war der Wortführer
der Anhänger der süddeutschen Guldenwährung, für die hauptsächlich Zürich und die Ost
Schweiz eintraten. Seine Gegner waren die Befürworter des französischen Münzsystems, die
vor allem in der Westschweiz und Bern zu Hause waren und an deren Spitze der Basler
Bankier Johann Jakob Speiser stand. Dieser war der Münzexperte des Bundesrates. Es
entspann sich ein heftiger Federkrieg zwischen Frankenfüßlern und Guldenfüßlern.
Leonhard Pestalozzi ließ auf deutsch und französisch die Schrift «Über Schweizerische
Münzeinheit» (1849) erscheinen. Darin stellte er fest:
«Seit dem ersten eidgenössischen Münzvertrag vom 18.Mai 1425 bis zu dem letzten vom
14.Juli 1819 ist meines Wissens keiner in Ausführung gekommen, weil man stets
Theorien aufstellte, ohne zu erwägen, ob sie ausführbar seien oder nicht.»
Er befürchtete, daß sich die Einführung des Frankens nicht verwirklichen lasse ohne
Ausgleichung an die Guldenwährung. Aus eigener Erfahrung berichtete er:
«Im Jahre 1839 hatten die Kantone Bern, Freiburg, Solothurn, Basel Stadt und
Landschaft, Aargau, Waadt, Genf und Wallis ein Konkordat für Einführung des
französischen Münzfußes geschlossen. Ich hatte den mehrjährigen Conferenzen, welche
diesem Beschlusse vorangegangen, beigewohnt und mich stets dahin ausgesprochen, ich
halte die Einführung des französischen Münzfußes in der Schweiz für unpassend und zu
neuen Verwirrungen führend, und ich glaube, daß einzig durch Verbesserung des
bestehenden Münzfußes man die Ordnung herstellen könne.»
Die Mehrheit des Nationalrates sprach sich aber für den französischen Münzfuß aus. Die
Entscheidung fiel im Ständerat am 14.Dezember 1849 mit 30 gegen 9 Stimmen, im Nationalrat
am 26.April 1850 mit 64 gegen 36 Stimmen. Dies ist die Geburtsstunde des
Schweizerfrankens, der durch das eidgenössische Münzgesetz vom 7.Mai 1850 geschaffen
worden ist und der sich in der Folge bewährt hat. Diesmal waren die ungünstigen
Voraussagen Leonhard Pestalozzis nicht eingetreten. Der Münzstreit war auf einer
bemerkenswert hohen Ebene geführt worden, und die Presse stellte damals fest, daß,
nachdem der Entscheid für den Münzfuß einmal gefallen war, Freund und Gegner echt
eidgenössisch am gemeinsamen Werk für die Währung weitergearbeitet haben.
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