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Verkehrswesen, namentlich auch die Post, in den Händen gehabt und verwaltet hatte. Die
Anschauung, daß dieses einen Teil der Staatsverwaltung bildete, hatte sich immer mehr
durchgesetzt. Der Staat beanspruchte aber noch mehr, er verlangte von der Kaufmannschaft
auch Anteil am Posterträgnis früherer Zeiten. Verhandlungen, an denen sich auch Direktor
Pestalozzi maßgebend beteiligte, führten schließlich 1834 zu einer Einigung zwischen der
Regierung und der Kaufmannschaft. Die Regierung übernahm den Fonds, die
Kaufmannschaft erhielt dagegen die Summe von 700000 Schweizerfranken, wogegen sie sich
verpflichtete, verschiedene große Bauten auszuführen, wie die Münsterbrücke als zweite
fahrbare Brücke, einen neuen Hafen, ein großes Kauf- und Lagerhaus.
Tafel 076 – Regierungsrat Hans Conrad Pestalozzi, 1793-1860
Das aufgelöste Kaufmännische Direktorium entstand in neuer Form, als privatrechtlich
organisierte Handelskammer 1835. Hans Conrad Pestalozzi wurde bei der Neugründung
Mitglied des Vorstandes. Er vertrat die Interessen der Kaufmannschaft auch in den Behörden.
Von 1829 bis 1858, also nahezu dreißig Jahre lang, saß er im Großen Rat des Kantons. Er
zeichnete sich aus als Berichterstatter, namentlich für Gegenstände aus dem Gebiete der
Industrie. Seine ursprünglich bescheidene poetische Begabung, verbunden mit der
Gewohnheit sorgfältiger Beobachtung und Aufzeichnung, wirkte sich aus in einer
Leichtigkeit ansprechender schriftlicher Darstellung. Auf anderem Gebiet hatte seine
natürliche Befähigung zur Führung und Organisation ihn schon 1824 Stabshauptmann und
1831 Stabsmajor im eidgenössischen Kommissariatsstab (Generalstab) werden lassen.
Es folgte ein Jahrzehnt ausgedehnter und fruchtbringender Arbeit. Durch den Beizug
geschickter Gehülfen und durch deren liberale und uneigennützige Behandlung hatte er es
verstanden, die oberste Geschäftsführung als Chef seines Handelshauses zu behalten, sich
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