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konservativen Rückschlages sich in dem Parteikampfe vorangestellt und diesen Kampf
geleitet zu haben. Sie haben damit nicht wenig dazu beigetragen, daß der liberale Sieg
rechtzeitig errungen werden konnte, um auch von Zürich aus die Gründung des
Bundesstaates auf liberaler Verfassung einzuleiten. Pestalutz begann seine politische
Laufbahn in der Bezirksschulpflege in Winterthur, wozu er schon aus seinem Elternhaus von
seinem um das Volksschulwesen verdien ten Vater die nötigen Voraussetzungen mitbrachte.
Zeitweise war er auch Vizepräsident der Schulpflege.
Bald aber trat er in den Großen Rat des Kantons Zürich ein. Er wurde 1843 von der «Zunft»
Regensberg gewählt. Auch die ländlichen Wahlkreise hießen damals «Zünfte». Noch für zwei
weitere vierjährige Amtsperioden wählten ihn die Regensberger (1846 und 1850), während er
später (1854 und 1858) als «individuelles Mitglied» dem Rat angehörte.
So stellte er sich als Leiter der von den Liberalen einberufenen Volksversammlung von
Schwamendingen zur Verfügung. Auch unter den Aufruf für die Volksversammlung vom
26.Januar 1845 in Unterstraß setzte er neben Jonas Furrer, den Obersten Weiss und Fierz und
Erziehungsrat Rüegg seinen Namen. Die verantwortungsbewußten Parteiführer distanzierten
sich zwar deutlich von den Freischarenzügen, welche damals mit Gewalt in Luzern die
Vertreibung der Jesuiten durchzusetzen suchten. Sie erreichten vielmehr auf
verfassungsmäßigem Wege eine imposante Kundgebung des Volkswillens. 25000 Bürger
waren aus allen Kantonsgegenden in musterhafter Ordnung mit ihren Fahnen
zusammengekommen. Und wenig später hatten die Liberalen die Genugtuung, daß in dieser
Frage im Großen Rat die Regierung mit 103 gegen 95 Stimmen in Minderheit versetzt wurde.
Es kam die Zeit des Sonderbundes. Und nach Beendigung des Krieges galt es, die
Bundesverfassung zu schaffen und zur Annahme zu bringen. Bei der denkwürdigen Sitzung
des Großen Rates in Zürich, am 21.Juli 1849, als dieser den Beitritt Zürichs zum neuen
Bundesstaat erklärte -
unter Vorbehalt der nachfolgenden Volksabstimmung -‚ war Hans
Jakob Pestalutz unter den vier Rednern, welche namens der politischen Fraktionen und
namens des Volkes sprachen und die Erklärung für die Annahme der neuen
Bundesverfassung abgaben. Es muß ein Höhepunkt im Leben des liberalen Politikers
gewesen sein, als am 12.September 1848 die Annahme der Bundesverfassung durch das
Schweizervolk erfolgte. Er durfte sich als eifriger Mit-beteiligter am Bau des neuen
Schweizerhauses betrachten.
Bald wurde ihm die Ehre zuteil, in der ersten Legislaturperiode der schweizerischen
Bundesversammlung den Kanton Zürich im Ständerat zu vertreten. Zunächst war neben
Regierungsrat Johann Jakob Rütimann (1813-1876) Dr. Jonas Furrer als Ständerat gewählt
worden. Als dieser aber unmittelbar darauf, im November 1848, in den Bundesrat aufstieg,
wurde er im Ständerat ersetzt durch Oberrichter Kaspar Ammann, der aber schon ein halbes
Jahr später zurücktrat. Am 30.August 1849 wählte der Große Rat in Zürich Hans Jakob
Pestalutz zum Ständerat. Noch dreimal (1851, 1854 und 1857) wurde sein Mandat erneuert.
Es waren vier Legislaturperioden von großer gesetzgeberischer Tragweite, in denen Pestalutz
am Ausbau des Bundesstaates mitarbeitete. Die Frage einer schweizerischen Universität, die
Münzgesetzgebung, Gesetze über die Heimatlosigkeit, das Zollwesen, das Bundesstrafrecht
wurden in rascher Folge behandelt. Gerade das letzte muß den Juristen und Staatsanwalt
Pestalutz lebhaft beschäftigt haben. Es muß ihm aber auch eine besondere Genugtuung
gewesen sein, mit seinem Freund und langjährigen politischen Mitkämpfer Jonas Furrer als
Bundespräsident zusammen arbeiten zu können.
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