Anfechtungen zurückgetreten.
Pestalozzi war eine Richterpersönlichkeit von unanfechtbarer Geradheit. Mit seinem großen
Fleiß und seinem soliden juristischen Wissen verband er eine schlichte persönliche Würde. Er
verkörperte die drei Elemente des Juristischen -
Klarheit des Denkens, Tatsachensinn und
Gerechtigkeit. Auf ihn trifft das Wort Max Hubers zu: «Diese Ausgeglichenheit empfinden
wir besonders stark, wenn wir eine bedeutende Richterpersönlichkeit am Werke sehen, unter
deren Blick aus dem Gewirr von Behauptungen und Tatsachen das allein Wesentliche in
Klarheit sich heraushebt und sich einfügt in die zutreffende Norm, nicht auf dem Wege
bloßen logischen Messens und Konstruierens, sondern immer beherrscht von dem wertenden
Gedanken des Gerechten.»
Tafel 079 Obergerichtspräsident Dr. h. c. Friedrich Salomon Pestalozzi, 1813-1888
Bei der Neuorganisation von 1852, als das Gericht in zwei Abteilungen aufgeteilt wurde, trat
er der Zivilabteilung des Gerichtes bei. Die Zivilabteilung war lange Jahre glänzend bestellt
und genoß in der Schweiz und im Ausland hohes Ansehen. Präsidenten waren Dr. Finsler
und Dr. Ulimer. Ihr gehörten ferner Dr. Friedrich von Wyss, Ammann, Gwalter und Spörri
an. Es konnte nicht ausbleiben, daß Pestalozzi vom Großen Rat am 25.Juni 1861 zum
Präsidenten des Obergerichtes gewählt wurde, als Nachfolger Finslers. Diese Stellung behielt
er bis zu seinem Rücktritt. Als Präsident führte er jahreweise abwechselnd den Vorsitz der
Zivil- oder der Kriminalabteilung. Der Wechsel erfolgte jeweils auf den 1.Juli. Als Präsident
der Kriminalabteilung hatte er auch das Schwurgericht zu leiten. Es wurde ihm
nachgerühmt, daß er als Schwurgerichtspräsident, was Würde, Klarheit und Sicherheit in der
Leitung der Verhandlungen anbetrifft, lange Zeit unerreicht dastand. Seine Referate in
Zivilprozessen waren Muster von Gründlichkeit, Scharfsinn und Kürze im Ausdruck.
Während ihm größere Gesellschaften und öffentliches Auftreten nicht zusagten, so