während die Gemeinden Novate am Comersee und Chiavenna alles daran setzten, um die
Anlagen in eigene Hände zu bekommen. Die Sache beschäftigte wiederholt die
Landesregierung. Wir lesen im Protokoll des Bundestages:
Januar 1567:
«Dem Daniell Pestalutza ist erlassen (bewilligt) an der Riva eine Susta zu
buwen, un dz in die vo Noua khein Schaden thüend
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.»
Die Leute von Novate taten ihm aber doch Schaden an. Kaum hatte er das Haus «alla Riva»
gebaut, so verlangte die Gemeinde von ihm selber Zoll, Steuern und machten ihm auf alle
Weise die Ausübung seiner einträglichen Rechte sauer. Neuerdings urteilte der Bundestag:
Juni 1568:
«daß er ungehindert Brott und anders kauffen mög» und daß sein Haus frei,
ledig und ohne Estimation (Steuer) sein soll.
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Es war ihm sogar eine Subvention zugesprochen worden («in Ansehung dz man zur
Erbauung des Hauses am See eine Verehrung versprochen»), aber leider mußte die Behörde
feststellen (1576), daß «diser zytt khein geltt vorhanden».
Statt dessen gab die Landesregierung Daniel Pestalozza das Recht, im See zu fischen.
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Als er
ferner beabsichtigte, eine Lagerhalle für Korn und andere Güter neu zu errichten, wurde ihm
sogar zugebilligt, die Zollgebühr zu erhöhen. Ja, er erhielt das Recht zur Selbsthilfe, nämlich
«welcher im die zerung usschlüege wider syn willen, das er denselben mög verhefften». Nun
trat aber die Gemeinde Chiavenna auf und begehrte, die neue Sosta selber zu bauen. Gegen
die öffentliche Hand war schwer aufzukommen. Zunächst entschied allerdings der
Bundestag zugunsten Daniels. Es wurde (Juni 1577) denen von der Grafschaft Cleven
verboten, eine neue Sosta zu bauen. Die Privilegien Pestalozzis wurden bestätigt unter
Androhung von Buße an die Clevner.
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Dann aber verstärkte die Gemeinde den Druck. Es kam zu dem, was wir heute Expropriation
nennen würden. Daniel Pestalozza sah sich genötigt, alles der Grafschaft zu verkaufen: Haus
und Stall, Garten und Wald, Fischerei- und Jagdrechte, kurz alles, was ihn zum Herrn der
Gegend von Riva gemacht hatte. Er erhielt dafür 2600 Scudi. Fünfzehn Jahre später mußte die
Grafschaft ihm noch eine Nachzahlung von 80 Thalern leisten.
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Damit war ein starker Stützpunkt aus der Feudalzeit, aus dem die Familie dauernd
wirtschaftlichen Impuls erhalten hatte, an die öffentliche Hand verloren gegangen.
Konfessionelle koexistenz
Es ist auffallend, daß im Jahrhundert der Reformation und Gegenreformation, im Zeitalter
scharfer Glaubenskriege, ausgerechnet in den Untertanenländern der Bündner sich ein relativ
friedliches Nebeneinanderleben von Katholiken und Protestanten herausgebildet hatte.
Angehörige der neuen und der alten Konfession lebten in dem engen Städtchen, sie
verkehrten zusammen, sie waren verwandtschaftlich verbunden, und das Übergreifen
religiöser Differenzen ins Privatleben scheint die seltene Ausnahme gewesen zu sein. Dieser
Zustand der persönlichen Toleranz einer ganzen Bevölkerung dauerte während drei
Generationen bis 1620.
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Staatsarchiv Graubünden, Chur, Bundestagsprotokolle, Bd. 1, S.6 (1.1567).
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Ebenda, Bd. I, S.77 (1568) und 94 (1569).
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Ebenda, Bd.4, S.81 (21.10.1576).
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Ebenda, Bd.4, S. 199 (6.1577).
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G. B. Crollalanza, Storia del Contado di Chiavenna, Milano 1870, S.482 f.