Chiavenna hatten es aber nicht eilig mit der Ausführung des Urteils. Ja im folgenden Jahre
(1619) konnten diese Behörden sogar veranlaßt werden, bei der höchsten Instanz, dem
Bundestag, gegen die Durchführung des Urteils regelrecht Beschwerde zu führen. Der
Bundestag allerdings hütete sich, in das Strafverfahren einzugreifen:
«Ist geordiniert, daß man in das Strafgericht Urtheil nicht eingreifen, sondern wolle man
die Grafschaft Cleven Beschwerden, laut der Reforma, lassen auf die Gemeinden
fürbringen...»
485
.
Sonst zeigte sich der Bundestag, trotz der schweren Verurteilung durch das Strafgericht,
Paolo Pestalozza sehr gewogen. Zunächst dekretierte er zu seinen Gunsten:
«Pestalozz, Schwarz (sein Tochtermann) und ihre Erben sollen sonst von niemand
angefochten, ersucht oder gemolestiert werden, es seien Gemeinden oder sonderbare
(private) Personen. Sie sollen nichts weiter schuldig sein, ungeachtet der Confiscation, so
über Hauptmann Rudolfs (v. Pianta) Hab und Gut ergangen, welche ihm Pestalozz und
den seinigen nicht weiter schaden soll. Es werden alle Schatzungen und Ordinationen
gegen des Pestaluzzen Hab und Gut aufgehoben und annulliert
486
.»
Hier zeigte sich deutlich Morgenröte nach langem und zähem Kampf ums Recht. Es kam
noch besser. Paolo Pestalozza erhielt zu zwei Malen Schreiben «in bester Form» an den
Kaiser, damit ihm aus der Konfiskation im Ausland ja kein Schaden erwachsen solle. Man
hatte das Erreichbare im Inland konfisziert, im Ausland aber sollte Pestalozza, der
angesehene Bündner und Bankier, in seinen Geschäften keineswegs beeinträchtigt werden,
und zwar weder er selbst noch seine Gesellschafter (Mithaften). So heißt es:
«daß die Seinigen, als des Pestalozz Mithaften in Wien und anderswo im Reich von
Hauptmann Rudolf v. Pianta um die Ansprache der 27500 Gulden Capital und Zins
nicht gemollestiert werden mögen; alldieweil doch ihm Pestaluzzen zu Cleven aus
Befehl des Strafgerichts zu Thusis um obenerwähnte Summe aus ligenden Gueten
ausgeschieden und in die Hochgericht gemeiner 3 Pundten abgetheilt und zugeeignet
worden sind
487
.»
Schließlich mußte auch noch dem Kommissar, der die Güter hatte liquidieren müssen, auf die
Finger gesehen werden, da er zuviel Salär für sich selber aus diesem fetten Handel
abgezweigt hatte
488
(17).
Endlich, nach sechs Jahren (1624) -
Paolo Pestalozza selbst hatte im Krieg schon sein
tragisches Ende gefunden -‚ gelang es seinen Erben, wenigstens auf dem Papier das
konfiszierte Gut wieder zurückzuerlangen. Sie schlossen mit der Regierung, mit den Drei
Bünden, einen Vertrag, wonach ihnen zunächst von der Grafschaft Chiavenna
zurückzuzahlen war, was noch nicht an die Bünde abgeführt worden war. Auch an die
Gemeinden ging die Mahnung - es waren jetzt bereits zehn Jahre darüber ins Land gegangen
-‚ die seinerzeit aus der Konfiskation erhaltenen Gelder zurückzuerstatten. Die Prozedur war
noch mühsam, und es waren noch verschiedene Vergleiche auszuhandeln; aber die
Pestalozza in Wien werden sich gesagt haben: Lieber einen Teil jetzt, als später vielleicht gar
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Staatsarchiv Graubünden, Chur, Bundestagsprotokolle, Bd. 9, 5. 102 (6.2. 1619).
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Ebenda, Bd.9, S.216 (1619).
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Ebenda, Bd.9, S.279 (12.3.1619), Bd.10, S.43 (1.7.1620).
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Ebenda, Bd.ll, S.79 (15.5. 1621), S.83 (17.5. 1621).