hinschleppende Konkursliquidation
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Johann Anton von Pestaluz überlebte diese aufregenden Tage seines Bankhauses nicht lange.
Er starb schon am 8.August 1631. Er scheint seiner Witwe nicht so reiche Güter hinterlassen
zu haben, wie er sie in seinen glanzvollsten Tagen besessen hatte. Sie heiratete später den
kaiserlichen Kämmerer und Oberst Siegmund Peter Adolf Freiherr von Schneidepeck zu
Schönkirchen auf Schrattental. Viele Jahre später erscheint Susanna Elisabeth (al. Jakobea)
geborene Landtsperger wieder als Witwe. In einer Eingabe an die kaiserliche Hofkammer
klagt sie über unverschuldete Armut und das bittere Los ihres Witwentums und möchte eine
Forderung von 9000 Gulden gegen die Erben de Wittes geltend machen als Rest einer alten
Schuld. Die Schuld sollte aus den Tagen de Wittes und seines Wiener Faktors Pestalozzi
herrühren. Sie verlangte das Geld von der kaiserlichen Hofkammer, denn diese hatte bei der
Abwicklung des Nachlasses de Wittes, des Finanzmanns Wallensteins, die Tilgung der
Ausstände übernommen. In ihrer Eingabe berief sie sich auf ihren Vater, Christoph Jakob
Daniel Landtsperger, der sich vielfach um den kaiserlichen Hof wie um die kaiserliche Politik
verdient gemacht hatte; sie berief sich auf die Unterstützung ihrer Bitte durch ihre Tochter,
die Karmeliternonne Paula Maria. Aber offenbar umsonst, denn der Konkurs war 1640
endlich abgeschlossen worden, und jetzt schrieb man 1676. Das Gesuch wurde noch einige
Zeit zwischen der kaiserlichen Hofkammer und der böhmischen Kammer hin- und
hergeschoben, um dann unter dem Aktenstaub und in der Vergessenheit zu versinken. Die
arme Witwe des reichen Bank- und Wechselherrn starb zu Wien am 16.Juli 1688
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Das Bankhaus der Gebrüder Pestalozzi in Wien war nach dem Tode des ältesten Bruders,
Johann Anton, durch zwei andere Brüder, Johann Baptist und Stefan, weitergeführt worden.
Es scheint, daß sie den Verlust ihres Hauptkunden Wallenstein und den Konkurs seines
Finanzmannes de Witte ohne größere Schwierigkeiten überwunden haben, denn in den
nächsten Jahren wird ihnen ihre gesellschaftliche Geltung und ihr geschäftliches Ansehen
durch kaiserliches Diplom bestätigt.
Johann Baptist von Pestaluzzi war der vierte Sohn des Paolo Pestalozza de Luna. Er war 1598
geboren und daher zur Zeit des Adelsbriefes für seinen Vater 1615 noch minderjährig und
darin nicht namentlich aufgeführt. Das wurde durch Kaiser Feerdinand II. am 21.Februar
1628 nachgeholt. Die früher dem Paul Pestalozza und seinen drei älteren Söhnen erteilten
Rechte mit Stand und Wappen werden auch den beiden jüngeren Söhnen, Johann Baptist und
Stefan, für sie und ihre Erben verliehen. Sie erhalten damit das Recht, sich überall im Reiche
niederzulassen und Güter zu erwerben; sie dürfen weder vor dem Reichshofgericht zu
Rottweil noch vor anderen fremden Gerichten belangt werden, sondern allein vor dem Kaiser
oder dem Kammergericht oder vor der Obrigkeit ihres Wohnsitzes. Alle Urteile des
Reichshofsgerichtes zu Rottweil, der land-westfalischen oder anderer Gerichte sollen kraftlos
und nichtig sein. Der Kaiser befreit sie und ihre Angehörigen und ihre Güter von allen
Steuern in Krieg und allen Einquartierungen. Solche Rechte und Freiheiten waren wichtig für
einen Geschäftsmann mit internationalen Handelsbeziehungen und doppelt wichtig in Zeiten
des Krieges. Zu jener Zeit war auch Johann Baptist Pestaluzzi bereits kaiserlicher
Hofhandelsmann, denn als solcher unterzeichnet er eine Eingabe an den Kaiser am
20.Oktober 1624. Auch Johann Baptist von Pestaluzzi erwarb sich einen Herrensitz, dessen
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Ernstberger, a.a.O., S. 474.
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Ernstberger, a.a.O., S. 529. Siebmachers Wappenbuch, Bd. IV, Abt. 4, 2. Teil (Niederösterr. Adel), bearb. v. J.
E. Kirnbauer v. Erzstädt, Nürnberg 1909, S.66 a (Art. Schneidepeck).