Namen allerdings für unsere heutigen Ohren nicht besonders fein tönt. Er war Herr von
Stinkenprunn. Eine weitere Standeserhebung erhielt er und seine beiden jüngeren Brüder am
23.Juni 1635. Damals sind sie und ihre Erben in die Zahl und den Stand der alten,
unzweifelhaften Adeligen Ungarns aufgenommen. Damit hatten sie im Reich noch eine neue
Heimat erhalten, in die allerdings weder sie noch ihre Nachkommen gezogen sind
501
. Mit
ihrer alten Heimat, dem Bündnerland, hielten die Brüder Pestalozzi in Wien dauernd
Beziehungen privater und offizieller Natur aufrecht. Sie bestanden nicht nur in den
Anstrengungen, das konfiszierte väterliche Vermögen zurückzuerhalten. Im Gegenteil, sie
waren auch in der Lage, ihrer früheren Heimat Dienste zu erweisen. Im Jahre 1639 ging die
Ausfertigung und Aushändigung der Friedensverträge zwischen den Drei Bünden und
Österreich wie auch der Freiheitsbrief für Graubünden durch die Vermittlung der Brüder
Pestaluzza in Wien vor sich. Ihre Auslagen und Kosten von 220 Talern wurden in Chur zu
ihren Handen an Hauptmann Johann Anton Pestalozzi ausbezahlt. Mit diesem wurde Johann
Baptista von Pestaluzzi auch verwandtschaftlich verbunden, als seine Tochter Eva Catherina
den ältesten Sohn des Hauptmanns, Octavius Pestalozzi von Chur, heiratete.
Die Frau des Johann Baptista von Pestaluzzi war Eva Catharina von Reichart, Tochter des
Elias von Reichart und der Maria von Bayr
502
. Aus der Ehe gingen drei Söhne und zwei
Töchter hervor. Zwei der Söhne starben, ohne Nachkommen zu hinterlassen, so daß 1672
außer der verheirateten Tochter Eva Catharina, deren Mann Octavius Pestalozzi das Geschäft
weiterführte, nur noch der Sohn Stefan von Pestaluzzi überlebte. Dieser hatte um 1639 an der
Universität Leiden studiert und war dann als Handelsherr in das Wiener Geschäft
eingetreten. Wie schon früher sein Onkel Stefan, so suchte auch er die Verbindung mit seiner
alten Heimat wieder auf, ja er ging so weit, im höheren Alter seinen Wohnsitz in Wien zu
verlassen. Er suchte zunächst 1671 das vollgültige Bündner Bürgerrecht, die
«Pundtsmannschaft», zu erreichen. Im Jahre 1672 wurde er, ein Zeichen ganz besonderen
Wohlwollens seitens der regierenden Bündner, zum Pundtsmann angenommen, trotzdem
zwölf Jahre vorher eine gesetzliche Beschränkung beschlossen worden war. Die Bundesrechte
wurden ihm erteilt, «Weil die Herren Pestalozza, so zu Wien wohnen, schon Ao. 1653 zu
Pundtsleuten angenommen worden, aber 1660 bei dem Landgericht in die gemeine
Ausschließung auch nebent vielen anderen eintraten, und aber Herr Stephan Pestalozza um
die Restitution von neuem anhaltet und seines Verhaltens gute Zeugnisse einkommen.....» Er
hatte geltend gemacht, daß alle seine Onkel verstorben waren, daß er der einzige männliche
Nachkomme sei, daß die Bundsmannschaft ihm in seiner Handlung in Wien beförderlich sein
möchte und daß er «die Tag seines Lebens gemeinen Landten und den Pundtsleuten mit
Dienstgefälligkeiten» seine Bundesrechte verdienen werde. Dem Beschluß wird aber
beigefügt, daß dies die letzte Aufnahme in die Bundesrechte sein soll und daß fürderhin bei
hoher Buße niemand mehr befugt sei, um die Bundsmannschaft anzuhalten
503
. Acht Jahre
nachdem Stefan von Pestaluzzi wieder vollberechtigter Bündner geworden war, suchte er in
der Stadt Zürich um die Niederlassungsbewilligung nach. Diese wurde ihm aber nicht
zugestanden
504
. Das Geschäft in Wien scheint damals ganz auf seinen tüchtigen Schwager
Octavio Pestalozzi übergegangen zu sein.
501
Notizen aus dem Adelsarchiv Wien (Diplom vom 21.2.1628, Diplom vom 23.6. 1635, Gesuch von 1624).
502
Jahrbuch Adler, III. Jahrg., S. 58.
503
Staatsarchiv Graubünden, Chur, Bundestagsprotokolle, Bd.37, S. 93 (8.9.1671), S. 242 (4.9.1672), S. 266
(9.1672).
504
Staatsarchiv Zürich, Ratsmanual 585, S. 9l (20.10.1679).