dem sich die Geschichte Tagmersheims mit einer Linie des Geschlechtes Pestalozza
verbindet.
Bis zum Dreißigjährigen Krieg hatte die Herrschaft sich in ost-westlicher Richtung über etwa
zweiundzwanzig Kilometer erstreckt und die Dörfer und Hofmarken Tagmersheim,
Blossenau, Cbersfeld, Flotzheim, Hagenbuch, Emskeim, Rohrbach, Burgmannshofen,
Hagenacker, Mühlheim, Warsching, Altstätten, Aicha, Kienberg und Spindeltal umfaßt. Der
Herr zu Tagmersheim übte nicht nur die niedere und Zivilgerichtsbarkeit, sondern auch die
hohe Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme der Majestätsverbrechen, Zaubereivergehen und
Verbrechen, die mit Vermögenskonfiskation bestraft wurden) aus
553
. Seine Untertanen hatten
ihm den Totfall (Erbschaftssteuer), Handlohn, Nachsteuer, Strafen- und Sigelgeld,
Flachsspinnen, Kucheldienst zu leisten. Zu den Herrschaftsrechten gehörte natürlich auch die
Jagd
554
.
Tafel 123 Johann Anton Bernhard von Pestalozza, 1711-1759
Den Hauptteil dieser Herrschaftsrechte wollte die Witwe Brocco um den niedrigen Preis von
28000 Gulden ihrem künftigen Schwiegersohn, Francesco Pestalozza, abtreten, dem
zweitältesten Sohn des Julius Pestalozza (1610-1679) und der Sara Pestalozza von Chiavenna.
Er entlehnte dazu von seinem Bruder Pietro Pestalozza 5000 Gulden
555
. Zur Übertragung der
Hoheitsrechte bedurfte es der Zustimmung des Landesfürsten. Herzog Philipp Wilhelm von
Pfalz-Neuburg (? 1690) stellte indessen eine Reihe von Bedingungen. Es entsprach seiner
Politik, daß die Länder katholisch bleiben sollten, nachdem die Herrschaft Tagmersheim
zweimal mit den Besitzern die Konfession gewechselt hatte. Am 2.Mai 1672 schrieb daher der
Pfalzgraf «an die Broccin zu Tagmersheim»
556
:
«Eurem künftigen Tochtermann. ... habt ihr verkauft eure Herrschaft Tagmersheim,
553
Salbücher im Schloß Tagmersheim vom 16. bis 18.Jahrhundert, im Besitz von Graf Moy de Sons.
554
Bayer. Staatsarchiv, Neuburg, Pfalz-Neuburg, Akt 5231, Bl.44 (24.4.1681), Bl. 152-156 (14.8.1682).
555
Ebenda, Bl.27 (24.2.1674) und 29 (23.2.1674).
556
Ebenda, Bl. 9 (2.5.1672).