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1.
Der Vater Julio Pestalozzi erhält 200 fl.
2.
Die Schwester zu Lindau oder ihre Erben 300 fl.
3.
Die Kirche zu Tagmersheim erhält 100 Rheintaler. Sollte sie aber nicht mehr im Besitz
der Pestalozzi sein, so geht das Legat an die Kirche Castasegna und zur Hälfte an die
Armen von Chiavenna.
4.
Universalerben sind die Brüder Johann Peter und Johann Anton, der erste ledig, der
zweite Witwer, unter der Bedingung, daß im Falle ihrer Verheiratung die Zustimmung
Franz Pestalozzas zur Wahl der Gattin eingeholt werden müsse.
5.
Das Gut wird zum Fideikommiß für den ältesten männlichen Nachkommen der
beiden Brüder bestimmt.
6.
Sollten sie ohne männliche Erben sterben, so sollen die anderen vier Brüder, aus des
Vaters zweiter Ehe, Julius, Johann Baptista, Hercules und Claudius, und jeweils des
ältesten Sohn in die Erbfolge eintreten.
7.
Beim Fehlen männlicher Nachkommen sollen die weiblichen Nachfahren der Brüder
und schließlich die Erben der Schwestern Chiara und Claudia eintreten
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.
Franz Pestalozza hat wohl daran getan, in dieser Weise vorzusorgen, denn genau ein Jahr
darauf, im April 1677, starb er in Brüssel im Dienste des Pfalzgrafen von Pfalz-Neuburg.
Tafel 125 –Ludwig Maria Graf von Pestalozza, 1744-1821
Entsprechend seiner Verfügung traten seine beiden vollbürtigen Brüder die Herrschaft an.
Der Antritt erfolgte nicht ganz reibungslos, da zuerst noch über die früheren Darlehen unter
den Brüdern abgerechnet werden mußte. Erst am 24.April 1681 schlossen sie, Giovanni Pietro
Pestalozza (? 1714), der inzwischen mit Catharina von Planta eine eigene Familie gegründet
hatte, und Giovanni Antonio Pestalozza (a 1644, ? 1712), der «Doctor Luna» und Gatte der
                                                
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Bayer. Staatsarchiv, Neuburg, Pfalz-Neuburg, Akt 5231, Bl. 74-77 (Testament vom 13.4.1676).
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