er aus seiner alten Heimat nicht vertrieben worden. Fest steht auch, daß in Chiavenna nicht
mehr Raum genug war, um allen Gliedern der so zahlreich gewordenen Familie ein
standesgemäßes Auskommen zu bieten.
Am 12.November 1562 ließ Johann Anton Pestalozzi im Großmünster sein erstes Kind
Wilhelm taufen
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.
Wer in Zürich als selbständiger Kaufmann Handel trieb, mußte Bürger der Stadt werden,
wollte er nicht ins Hintertreffen geraten. Nur als Bürger der Stadt kam er in den Genuß der
Handelsprivilegien, nur der Bürger konnte auf den vollen Schutz des Staates zählen im
Verkehr mit dem Ausland. Zahlreich und wichtig waren vor allem die wirtschaftlichen
Rechte des Stadtbürgers. Er durfte, je nach seiner Zunftzugehörigkeit, jedes Gewerbe
ausüben, im Gegensatz zu den Untertanen auf der Landschaft.
So bewarb sich auch Johann Anton Pestalozzi bald um die Aufnahme in das Bürgerrecht von
Zürich. Zunächst ließ er sich am 2.August 1566 vom Rat von Chiavenna ein
Abstammungsattest und Empfehlungsschreiben ausstellen. Dann ersuchte er die höchste
Instanz seiner heimatlichen Regierung, den Bundestag der Drei Bünde, um ein
«Fürschreiben», das ihm am 16.Januar 1567 von den in Chur versammelten Ratsboten
ausgestellt wurde. «Der Edel Junker Johann Anton Pestaluz von Clefen» wird zur Aufnahme
ins Bürgerrecht von Zürich vorgeschlagen. Diese Empfehlung legte er am 20.Februar 1567
dem Kleinen Rat von Zürich vor. Die Beschlußfassung war dem Großen Rat («Reth unnd
burgeren») vorbehalten
44
.
Am 25.März 1567 erfolgte die Aufnahme ins Bürgerrecht der Stadt Zürich «von syner
eerlichen Eltern wegen», auf Grund der Fürbitte der Drei Bünde und seines Schwähers
Vaters, Zunftmeister Andreas Gessner, zu Ehren. Vor dem Rat leistete er den Bürgereid. Für
jeden Zürcher war die Zugehörigkeit zu einer Zunft obligatorisch, da das ganze Staatswesen
auf der Zunftorganisation aufgebaut war. Als Kaufmann trat der neugebackene Bürger in die
Zunft zur Saffran ein, der sein Großschwiegervater vorstand. Nachträglich traf noch ein
weiteres ausführliches Abstammungszeugnis ein, das vom Kommissar von Chiavenna und
dem Rat dieser Stadt, an deren Spitze gerade damals wieder ein Pestalozzi stand, gemeinsam
ausgestellt war. Es faßt in ausführlicher Weise alle früheren Zeugnisse zusammen und lautet
in deutscher Übersetzung:
«Wir Wolphius Montalta von Safien, Gubernator und Commissarius von Chiavenna und dieser
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Die genealogischen Daten für dieses und die folgenden Kapitel sind den Kirchenbüchern der zürcherischen
Kirchen im Stadtarchiv Zürich entnommen. Sie sind von Dr. Hans Hess-Spinner zusammengestellt worden
zur Ergänzung des Familienregisters, das 1750 angelegt wurde. Weitere Daten für die altere Zeit finden
sich im«Ehebüchlein» des Johann Anton Pestaluz-Schwyzer (1589-1677), das von seinem Sohn Rudolf
Pestaluz (1632-1700) weitergeführt wurde und sich ebenfalls im Familienarchiv auf der Zentralbibliothek
Zürich befindet.
Die alteste mir bekannte Aufzeichnung über die ersten Zürcher Jahre steht im Manuskriptband von Leu,
Zentralbibliothek Zürich, Mskr. L 62 (Summarischer Bericht von der Pestaluza Burger Recht).
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Im Familienarchiv, Zentralbibliothek Zürich, sind die drei Atteste
2.8.1566, vom Rat von Chiavenna,
16.1.1567, von den Ratsboten der Drei Bünde,
8.5.1567, vom Bündner Kommissar in Chiavenna.
Chur, Staatsarchiv, Bundestagsprotokolle, Bd. I, 5. 13, vom 13.1.1567.
Zürich, Staatsarchiv, Ratsurkunden B V, Bd. 14, S.8b (1567).
Ebenda, Ratsmanual 138, S. 13, vom 20.2.1567 und 25.3.1567.