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Grafschaft, im Namen der hohen Drei Bünde in Rhätien, gemäß dem Schreiben von
Chur vom letzt vergangenen 9.Januar, und wir Nicolaus Pestalozzi und die Räte der
Gemeinde Chiavenna
bestätigen allen und jedem, der dieses Zeugnis liest und hört, und
insbesondere zuhanden der ehrenwerten Konsuln, Praetoren, Rektoren, Ratsherren und
allen Bürgern der Stadt und Republik Zürich, daß der adelige und ehrbare Jüngling
Johann Anton Pestalozzi
aus Chiavenna, in der Herrschaft der genannten hohen Herren
Bünde, gegenwärtig wohnhaft in der genannten berühmten Stadt Zürich, aus der
adeligen und alten Familie Pestalozzi stammt, aus legitimer Ehe seiner Eltern Herrn
Andreas Pestalozzi und Frau Lucretia Oldrada, deren Lebenswandel ehrenhaft und
untadelig war.
ferner daß der genannte Herr Johann Anton keinem Herrn zu Dienst verpflichtet, der
wegen seiner Geburt oder Herkunft Ansprüche auf seine beweglichen oder
unbeweglichen Güter oder auf Abgaben im Todesfall erheben könnte. Er ist daher
keinem Herrn oder Fürsten zu irgend welchem Tribut oder Leistung verpflichtet.
schließlich daß genannter Herr Johann Anton bei uns ein so untadeliges Leben geführt
hat, daß nichts gefunden werden kann, was zu recht noch von ihm gefordert werden
könnte.
Mit diesem unserem Zeugnis wollen wir ihn ehren als würdigen Jüngling, welcher es
verdient, daß er seine Ehre habe. Und damit er das obenstehende überall geltend
machen könne, haben wir dem Herrn Johann Anton diesen Zeugnis-Brief gegeben,
versehen mit unseren gewohnten Siegeln.
Gegeben in Chiavenna, in unserem Rathaus
am 8.Mai 1567.
Petrus Antonius Oldratus von Chiavenna,
Joh. Maria Oldratus von Chiavenna,
Kanzler der Gemeinde Chiavenna.
Kanzler des Kommissars. »
Jetzt war Joh. Anton Pestalozzi Bürger von Zürich. Schon in jener Zeit war die Stadt nicht
mehr so weitherzig in der Aufnahme neuer Bürger, und wenig später zeigte sie sich, aus
Gründen der wirtschaftlichen Konkurrenz, sehr verschlossen gegenüber Bewerbern.
So war im Jahre 1566 das Burgerrecht noch an Johannes und Dr. med. Franziskus von Muralt
erteilt worden, aber schon die übrigen Locarner mußten viel länger warten. Die Orelli und
Pebia erlangten zwar 1592 das Bürgerrecht, aber mit der Beschränkung auf die
wirtschaftlichen Privilegien, während ihnen die politischen Rechte, die sogenannte
Regimentsfähigkeit, vorenthalten wurde. Die Orelli mußten sich noch jahrzehntelang um die
sogenannte Regimentsfähigkeit bemühen.
Anders die Familie Pestalozzi. Sie besaß von Anfang an das volle Bürgerrecht und war damit
auch «regimentsfähig», d.h. ihre Angehörigen hatten auch das passive Wahlrecht für alle
Staatsämter. Das stand allerdings vorerst auf dem Papier, und es dauerte noch nahezu
zweihundert Jahre, bis Mitglieder der Familie tatsächlich in den Rat gewählt wurden.
Auf wirtschaftlichem Gebiet eröffnete sich aber der Familie ein neues Feld. Im kommerziellen
Sektor entfaltete sie ihre Tätigkeit und begründete sie ihr Ansehen.
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