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umfangreichen Prozeß. Der Zürcher Rat verurteilte de Priaux am 18.Mai 1601, an die Firma
Pestalozzi in Lyon 2540 Gulden zu bezahlen. Bevor er diesem Urteil nachkam, verschwand
aber de Priaux von der Bildfläche. Er wurde zahlungsunfähig erklärt, und seine
Auftraggeber, die Gebrüder Pestalozzi in Lyon, hatten das Nachsehen
56
.
Vor solch üblen Erfahrungen und großen Verlusten wurde Johann Anton Pestalozzi, unser
Zürcher Stammvater, verschont, weil er seinen Handel in kleinem Rahmen und unter
persönlicher Aufsicht führte und die Firma langsam aber stetig aufbaute
57
.
Johann Anton Pestalozzi starb im Alter von 67 Jahren am 2.Januar 1604 und wurde beim
Großmünster begraben. Er hinterließ im Haus zum Brünneli seine Witwe Magdalena (von
Muralt) mit dem bereits erwachsenen Sohn Andreas und den minderjährigen Kindern.
Zwei Kinder hatten schon ihren eigenen Hausstand gegründet: Der Sohn aus zweiter Ehe,
Franziskus, und die älteste Tochter aus dritter Ehe. Die beiden jungen Familien wohnten im
Haus zum Waldries an der Spiegelgasse, also nicht sehr weit vom elterlichen Heim.
Überhaupt lebten die Leute damals in der Stadt, unserer heutigen Altstadt im alten
Mauergürtel zwischen Fröschengraben und Hirschengraben, recht nah beieinander. In den
Gassen reihte sich Haus an Haus, und oft mußte der Bürger darüber wachen, daß ihm der
Nachbar nicht Luft und Licht nahm. Das mußte auch die Witfrau Magdalena Pestalozzi-von
Muralt erfahren, als eines Tages ihr Nachbar neben dem «Brünneli», der Glaser im
«Kerzenstock», von seiner Schmiede-Esse ein Kamin bis vor ihr Fenster baute und der
tägliche Rauch in ihr Fenster drang und der alten Dame die Aussicht auf Gasse und Straße
verdunkelte. Ihre Söhne mußten sich an die Baukommission des städtischen Rates wenden,
die Abhilfe schaffte
58
.
Es war der Familie Johann Anton Pestalozzis nicht schwer gefallen, in Zürich heimisch zu
werden. Es läßt sich sogar aktenmäßig nachweisen, daß schon seine Kinder, die mit der
Zürcher Jugend aufgewachsen waren, die Zürchersprache — auch die gröberen Ausdrücke
besser beherrschten als das Italienische. Denn als der Stammvater einst mit einem wenig
begnadeten Schulmeister Differenzen bekam, weil dieser seinen jüngsten Sohn mißhandelt
hatte, da wurde zwar der Schulmeister vom Rat bestraft. Er wurde verurteilt, wegen des an
dem Knaben begangenen «Frevels und groben Mißhandlung» 15 Pfund Buße zu geben und
allen zugefügten Schaden zu ersetzen. Es wurden auch alle «zwüschend ihnen verloffenen
Reden ufgehebt, also daß sie niemand an Ehren schaden». Aber als Nachsatz wurde erkannt,
daß der junge Pestalutz 10 Batzen als Buße erlegen soll, wegen eines von ihm gebrauchten
«wüsten Worts». Gewiß ein Zeugnis der erfolgten Akklimatisierung der jungen Generation
59
.
Seide aus Bergamo
Nach dem Tode des Stammvaters behielten seine Erben das Handelsgeschäft gemeinsam
noch eine Reihe von Jahren. Auch die Verbindung mit ihrem Onkel Cornelius Torna blieb
bestehen. Daß auf eine Teilung verzichtet wurde, hat seine besonderen Gründe in der
Entwicklung der handelspolitischen Beziehungen Zürichs. Das Handelshaus zum Brünneli
befand sich in voller Entwicklung.
                                                
56
Schnyder, im Zürcher Taschenbuch 1945. - Staatsarchiv Zürich A 369, Fremde Personen, Mappe 5, Nr.25.
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Staatsarchiv Zürich, Ratsmanual 219, S. 2 (5.7.1587), 160, S.20 (13.8.1597). Ratsurkunden B V, Bd.84, S. 215
und 216 (26.11.1599).
58
Staatsarchiv Zürich, Ratsurkunden B V, Bd.49, S. 51 (18.7.1614).
59
Staatsarchiv Zürich, Ratsmanual 281, S. 36 (18.5.1603).
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