seinem Biographen zu Recht als der Wiedererwecker von Zürichs Bündnispolitik bezeichnet
wird. Nach der Umleitung des oberitalienischen Handelsverkehrs durch Bünden auf das
Gebiet Venedigs war die Stellung der Zürcher Kaufleute dort zunächst noch recht unsicher
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Das erfuhren vor allem die Herren Pestaluzzen.
Im August 1607 hatte die Firma Johann Anton Pestalozzi Erben und Cornelius Toma auf der
Messe von Bergamo von drei Kaufleuten in Chiari für den Betrag von 1700 Scudi eine
namhafte Menge Seide gekauft. Sie wollten diese gemäß den Freiheiten der Messe zollfrei
ausführen. Der Zollpächter von Bergamo verhinderte dies aber und beschlagnahmte die
Ware unter dem Vorwand, die Seide sei nicht auf offener Messe gekauft worden. Cornelius
Toma konnte nachweisen, daß sowohl die Übergabe der Muster wie die Verhandlung über
den Preis anläßlich der Messe erfolgt war, wie auch daß die Ware noch bei währender Messe
von den Verkäufern nach Bergamo gebracht worden war. Doch umsonst! Sogleich rief die
Firma die Hilfe des Zürcher Rates an, und schon am 22.September 1607 erließ dieser ein
feierliches Schreiben an den Dogen von Venedig als Landesherrn und ein ebensolches an den
Rat von Bergamo. Gleichzeitig intervenierte Zürich beim venezianischen Gesandten
Padavino, mit welchem bereits Handelsvertragsverhandlungen eingeleitet worden waren.
Die Akten wurden aber in Venedig «verlegt». Darauf erfolgte von Zürich aus im Februar
1608 eine neue Intervention. Inzwischen waren die Besprechungen von Regierung zu
Regierung über den Handelsvertrag so weit gediehen, daß Venedig die diplomatische Lage
nicht durch diesen unleidigen Zwischenfall erschweren wollte. In Venedig erging daher ein
Entscheid zugunsten der Zürcher Firma, und die Ware mußte den Herren Pestalozzi und
Toma freigegeben werden. Der Vorfall hatte aber gezeigt, daß die Festlegung der Rechte der
Zürcher Kaufleute in einem Staatsvertrag dringlich war
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.
Am 12./22.Mai 1608 begab sich die Zürcher Gesandtschaft auf die Reise nach Venedig. Sie
stand unter der Führung Leonhard Holzhalbs. Er war begleitet von einigen jungen Zürchern,
denen diese Reise als willkommener Anlaß zur Erweiterung ihrer Ausbildung diente und
von denen zwei, Gerold Grebel und Hans Heinrich Wolf, ein interessantes Tagebuch darüber
verfaßt haben. Zürich verlangte von Venedig für die zürcherischen Kaufleute folgende
Privilegien:
1. das Recht, die zur Verteidigung und zur Sicherheit der Personen nötigen Waffen zu tragen;
2. das Recht, keiner Steuer außer der «fede di sanità» unterworfen zu werden, und die
Freiheit von jeder Zolluntersuchung für das, was sie auf ihren Pferden und in ihrem
Gepäck mitführten;
3. das Recht, bei Privaten wohnen zu dürfen und nicht aus Religionsgründen belästigt zu
werden.
Auf dieser Grundlage kam es zum Abschluß des Staatsvertrages. Der venezianische Senat
gestand alle verlangten Privilegien zu, jedoch mit einer bedeutungsvollen Einschränkung.
Das erste Privilegium wird nur denjenigen Kaufleuten zugestanden, die mit der Herrschaft
Venedig bereits Handel pflegten. Es waren dies die Zürcher Häuser Werdmüller, Holzhalb,
Gosswyler, Pestalozzi und Oreil sowie der mit dem Pestalozzi verbundene Cornelius Toma.
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Diethelm Fretz, Die Frühbeziehungen zwischen Zürich und Bergamo, 1568-1618, Zürich 1940. Emil Usteri,
Leonhard Holzhalb, der Wiedererwecker von Zürichs Bündnispolitik, Zürich 1944, S. 145 if. Eine
Gesandtschaftsreise junger Zürcher nach Venedig im Jahre 1608, im Zürcher Taschenbuch 1914.
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Fretz, a.a.O., S. 23f.