Damit hatte Zürich im wesentlichen erreicht, was es sich gewünscht hatte. Mit der
Ausfertigung der schriftlichen Patente hielt Venedig allerdings noch zurück. Erst auf die
persönliche Intervention Jakob Gosswylers in Venedig wurden diese am 3.Juni 1610
ausgefolgt. Die Beziehungen zwischen den beiden Staaten wurden in der Folge noch vertieft,
und am 7.Mai 1618 wurde ein Handels- und Militär-Allianzvertrag zwischen Zürich und
Venedig abgeschlossen. Auch dieser Staatsvertrag ließ die Privilegien der Zürcher
Handelsfirmen bestehen
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.
Damit hatte sich das Handelshaus der Pestalozzi in Zürich eine besonders gute Stellung
gesichert. Neben nur fünf andern Häusern besaß es nun wertvolle Vorrechte für den Handel
mit Bergamo. Jetzt ist auch der Grund dafür klar, daß die Söhne Johann Anton Pestalozzis
ihre angestammte Firma nicht aufteilten, sondern unter dem Namen ihres Vaters
weiterführten.
«Diese Privilegien hatten zur Folge, daß die Angehörigen dieser Häuser an ihren alten
Firmen festhielten. In das Verhältnis dieser Kaufleute zum Staat Venedig war ein
Moment zweckgebundener Tradition gemischt. Diese Häuser waren stark auf die
Weiterpflege der einmal geschaffenen Sphäre verpflichtet. Aus dieser geistigen Art der
Verpflichtung sind in der Folge die Zürcher Handelskolonie zu Bergamo und die so
auffällige Stärke ihrer rückwärtigen Bindung zur Heimat entstanden» (Diethelrn Fretz).
Sofort gingen die Erben Johann Anton Pestalozzis daran, diese Handelsbeziehungen zu
Bergamo auszubauen. Im Jahre 1617 trennten sie sich von ihrem Onkel Cornelius Toma,
wodurch der Umsatz der verbleibenden Firma kurze Zeit einen kleinen Rückgang aufweist.
Im übrigen aber stieg der Umsatz, wie er aus den Exportzollregistern abgelesen werden
kann, ständig an. In den dreißiger und vierziger Jahren gehörte das Geschäft schon zu den
bedeutendsten Zürcher Kaufhäusern, ja im Fiskaljahr 1633/34 steht es unter den
Exporthäusern an erster Stelle.
Beim Ausbau ihrer Handelsbeziehungen stand naturgemäß die Wahrung ihrer Privilegien im
Gebiet von Bergamo in vorderster Linie. Wenn immer die dortigen Behörden versuchten, die
staatsvertraglichen Bestimmungen zu umgehen und die Zürcher Kaufleute mit Zoll oder
Steuern zu belegen -
die Versuchung hiezu war angesichts ihrer umfangreichen
Warengeschäfte groß -‚meldeten sie sich beim Zürcher Rat und erhielten Schutz und
feierliche Intervention. Wenn sich die Behörden der Stadt Bergamo einmal nicht willig
zeigten, dann wandten sich Bürgermeister und Rat von Zürich direkt an ihren
Vertragspartner «Confoederato clarissimo», den Dogen von Venedig als Landesherrn, um
ihre Bürger von der «beschwerlichen Schatzung» durch den Steuereinnehmer in Bergamo zu
befreien
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. Bald aber mußte der Durchgang durchs Veltlin mit bewaffneter Hand geschützt
werden. In den Bündnerwirren kam es vor, daß Kriegsvölker die Kaufmannszüge belästigten.
So wurde einst den Pestaluzzen von einigen Soldaten bei der zerstörten Zollbrücke ein
Warenballen aufgeschnitten und die Ware gestohlen. Es waren Krieger aus der Armee des
Herzogs Rohan, die damals in der Bündner Herrschaft lag. Die Zürcher Behörde wurde
daher für ihre Bürger beim Herzog vorstellig. Gleichzeitig beschwerte sie sich darüber, daß
seine Soldaten die Wiederherstellung der Zollbrücke bei Malans mutwillig verhinderten
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.
65
Fretz, a.a.O., S.83-88, S. 100.
66
Staatsarchiv Zürich, Missiven B IV, 91, S. 349 (12.5.1632).
67
Staatsarchiv Zürich, Missiven B IV, 94, S. 221 (5.10.1633).