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Pestalozzi-Schwyzer die Interessen seiner Frau mit solcher Lebhaftigkeit, daß es ihm ein
Ehrverletzungsverfahren eintrug. Auch im folgenden Jahre (1647), als er die Ansprüche
seiner verwaisten Großnichte Ester Pestaluz gegen ihren Stiefvater Zunftmeister Caspar
Schulthess vertreten mußte, ging es nicht ohne «mißverständliche» Reden ab, die auf der
Bürgerstube mit «Scheltungen und Zureden» fortgesetzt wurden und schließlich sogar vor
dem Rat zu «ungebührenden Schmutzworten» ausarteten. Der Streit endete mit gegenseitiger
Entschuldigung und der amtlichen Feststellung, daß die Sache keinem der beiden Gegner an
Ehre, gutem Leumund und Namen schädlich sein soll
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. Tatsächlich stand denn auch Johann
Anton Pestalozzi bei der Zürcher Kaufmannschaft und bei den Behörden stets in hohem
Ansehen. Er wurde als Handelsexperte vom Zürcher Rat schon frühzeitig (1637) in Anspruch
genommen und als «mercator probus »‚ erfahrener Handeismann, bezeichnet, mit
besonderen Kenntnissen im Seidenhandel. Außer den Beziehungen der gemeinsamen Firma
pflegte Johann Anton Pestaluz auch persönliche Beziehungen zu italienischen Kaufleuten, so
wenn er 1618 als Vertreter der Veroneser Betheghe oder 1624 als Beistand seines Vetters
Claudio Pestalozza von Chiavenna auftrat
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.
Wie die Schweizer Staatsmänner jener Zeit ständig auf Reisen waren, von einer Konferenz
zur andern, von dieser Tagsatzung zu jener Schiedsverhandlung, so waren auch die
Großkaufleute vielfach unterwegs. Die Langsamkeit der Nachrichtenübermittlung und die
Schwierigkeiten der Verkehrsverhältnisse mit ihren zahlreichen Brücken- und Grenzzöllen,
mit den Gebühren und von Ort zu Ort wechselnden Polizeivorschriften, machten die
persönliche Anwesenheit des Kaufmanns bei wichtigen Geschäften und Abschlüssen nötig.
Schon darum, daß die entfernten Agenten nicht zu selbständig wurden und sich nicht allzu
unbeaufsichtigt fühlten, denn die Distanzen waren unendlich viel weiter als heutzutage. So
ritt auch Johann Anton Pestaluz bald an diesen, bald an jenen Handelsplatz. Daß es auch mit
der Reisegelegenheit und den Pferden nicht immer am besten bestellt war, sehen wir
beispielsweise aus einem Ratsprotokoll von 1641:
«Betrefent daß Roß, welliches Heckmüller (von Schaffhausen, der Genfer ordinari Bott)
Herrn Pestaluza von Genf nacher Zürich geliehen ...
Unangesehen Heckmüller dem
Herren Pestaluzza daß Roß schon thruckt an die hand gegeben, da villicht der schaden
zugenommen haben möchte, Bynebent man auch souill glaubwirdigen bricht
empfangen, daß Pestaluza uff der Straß dem Roß geschonet, auch die Arzney, so
Heckmüller selbst Ime zugestellt, dem selben Aabendts und morgens flyßig gebrucht,
daß Pestaluza. . . für alle ansprach, schadens und Costens nün Guldin zustellen, hiemit
ein ußgemachte Sach syn sölle
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Mit Genf stand Johann Anton Pestaluz in enger Verbindung. Er hatte dort einen Associé des
Zürcher Hauses in der Person des Michael Lienne. Aus der Abrechnung dieses Gemeinders -
die sich allerdings nachher als falsch herausstellte - entnehmen wir, daß sich in den 1630er
Jahren die Söhne Johann Antons auch in Genf zur Lehre aufhielten. Wir sehen daraus auch,
daß die Firma nicht nur mit Seide handelte, sondern auch Seife importierte, welche zur
Verarbeitung der Seide benötigt wurde. 
                                                
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Staatsarchiv Zürich, Ratsmanual 443, S.4 (3.7.1643), 457, S.49 (8.3.1647); 458, S.40 (22.9.1647); 459, S.31
(13.9.1647); Ratsurkunden BV, Bd.68, S.187 (2.9.1647).
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Staatsarchiv Zürich, Ratsurkunden B V, Bd.62, S.607 (4.2.1637); Ratsurteile B VI, 20, S.42 (28.5.1618);
Ratsurkunden B V, Bd.57, S.99 (9.6.1624).
91
Staatsarchiv Zürich, Ratsurteile B VI, 43 (17.7.1641).
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