Bei der Bereinigung der Abrechnung stellt der Zürcher Rat (1659) fest, daß Anthoni Pestaluz
und die Seinen, im Gegensatz zu ihrem Genfer Associé, «in aliweg uffrichtig und redlich
erfunden worden, wie es ehrlichen und uffrichtigen handelslüthen gezimbt und wol anstath,
daß von dessentwegen Sy genugsamlich verantwortet, Ihrer Ehren, guten Lümbdens und
Nammens gegen menklichen uff das beste verwarth». Sie haben daher in allen Teilen recht
erhalten
92
.
Johann Anton Pestaluz wußte aber auch seine Rechte gegenüber seinen säumigen Schuldnern
energisch zu wahren. Und mehr als ein renitenter Zahler wurde seinetwegen ein paar Tage in
den Schuldenturm oder «aufs Rathaus» gesetzt, um seinem Zahlungswillen Beine zu
machen
93
. Das Vermögen, das ein Stadtbürger sich erwarb, wurde damals, soweit es nicht im
Geschäft oder im eigenen Grundbesitz steckte, in Gülten auf der Landschaft angelegt. So
kamen auch ins «Brünneli» jeweils auf Martini die Schuldenbauern aus dem Kanton, von
Horgen, Äsch, Neerach, von Roßau bei Knonau oder von Greifensee, um ihren Zins
abzuliefern
94
. Dabei machte etwa ein Gläubiger schon damals mit den gleichen Rechts- und
Währungsproblemen Bekanntschaft, die uns heute geläufig sind; so wenn Anton Pestaluz
verpflichtet wurde, die Rückzahlung eines Kapitals in Landeswährung entgegenzunehmen
anstatt -
wie es vorher vereinbart worden war -
in «Reichswährung». Also hieß es schon
damals (zwar nicht «Franken bleibt Franken» doch) «Gulden bleibt Gulden »!
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Wir haben bereits gesehen, daß Anton Pestaluz bei den Kaufleuten war, die die erste
regelmäßige Post nach Lyon übernommen hatten.
Im Jahre 1662 organisierte sich die Zürcher Kaufmannschaft und wählte ein siebenköpfiges
«Kaufmännisches Direktorium». Dieses erhielt am 30. Oktober 1662 die behördliche
Stiftungsurkunde. Aufgabe dieses Direktoriums war es, die Interessen des Handeisstandes
wahrzunehmen. Anfänglich handelte es sich besonders um die Abwehr der
schutzzöllnerischen Bestrebungen Frankreichs und um die Übernahme der sich
entwickelnden Postorganisation. Das Direktorium war auch Kontrollbehörde für den
Gütertransport. Bald erhielt es weitere behördliche Aufgaben. Bei der Bedeutung, die das
Handeishaus Pestalozzi damals in Zürich hatte, war es gegeben, daß der Seniorchef Johann
Anton Pestaluz-Schwyzer bei der Gründung des Direktoriums 1662 in diese Behörde gewählt
wurde. Er bekleidete diese Stelle bis 1666
96
.
Das Haus zum Brünneli diente Anton Pestaluz als Geschäfts- und Wohnhaus. Als die
anwachsende Firma mehr Raum benötigte, ließ er (1646) daneben ein Gewerbshaus erstellen,
also ein Gebäude, das dem Geschäft als Lagerhaus, aber auch zur Verarbeitung der Ware
diente. Es wurde «anstelle eines in Abgang geratenen Gebäudes» gebaut. Später, als sein
Neffe Johann Anton der Jüngere, der Sohn des Franziskus, in Schwierigkeiten geriet, kaufte
er 1649 ihm sein Haus vor dem Niederdörfler Tor ab, das später «Limmatburg» genannt
wurde. Der Neffe hat ihm diese Hilfe nicht gedankt, er räumte das Haus erst auf gerichtliche
Intervention
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.
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Staatsarchiv Zürich, Ratsurkunden B V, Bd.72, S.195 (13.9.1619); Missiven B IV, 123, S. 264 (1.9.1659); Abt.
«Fremde Personen», Mappe 9 (1.9.1659, 8.9.1659 usw.).
93
Staatsarchiv Zürich, Ratsmanual 471, S. 59 (2.11.1650); 511, S. 25 (30.1.1661).
94
Staatsarchiv Zürich, Missiven B IV, 112, S. 8 (17.6.1651); B IV, 118, S. 67 (22.1.1657).
95
Staatsarchiv Zürich, Ratsmanual 466, S. 47 (22.9.1649); Ratsurkunden B V, Bd. 68, S. 286 (22.9.1649).
96
Staatsarchiv Zürich, Akten des Kaufmännischen Direktoriums.
97
Staatsarchiv Zürich, Ratsurteile B VI, S.7 (27.1.1649) und S. 15 (15.2.1649).