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und 1794 zum Pannerhauptmann der 5. Wacht befördert worden. Von seiner Zunft zur
Saffran war er am 18. April 1793 zum Zwölfer, d. h. zum Mitglied des Großen Rates, gewählt
worden
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. Er war der erste der Familie, der auf der Kaufleutezunft in die Regierung
gelangte, nachdem schon früher von der Zunft zur Meisen andere Familienglieder in die
Behörde gekommen waren. Die Würde war nicht von langer Dauer, schon fünf Jahre später
brach die Revolution herein. Und jetzt war es ein Nachteil, zur alten Regierung zu gehören,
denn die Regierungsmitglieder mußten persönlich einen Hauptteil der Kontribution für die
französische Invasionstruppe zahlen; jeder nach seinem Vermögen. Johann Conrad Pestaluz
mußte 428 Gulden abliefern, immerhin weniger als sein Bruder Ratsherr Hans Jakob (640
Gulden) und sein Vetter Salomon im Steinbock (1930 Gulden)
161
.
Tafel 035 – Elisabetha Pestaluz, geb. Scheuchzer
Johann Conrad Pestaluz überlebte die Stürme der Invasion und der folgenden Zeit um viele
Jahre. 1802 war er Senior der gesamten durch die Familienstiftung zusammengeschlossenen
Familie. Als er 1834 neunzig Jahre alt wurde, war er der älteste Stadtbürger. Bei seinem
neunzigsten Geburtstag am 20.April 1834 vereinigte er in patriarchalischer Weise im
«Casino» die weitere Familie um sich zu einer Feier, von der uns noch poetische
Reminiszenzen erhalten sind.
Sein Tod 1838 bedeutete auch das Ende des Stammhauses zum Brünneli. Es wurde am
6.März 1838 um 14000 Gulden an Seidenfabrikant Caspar Sennhauser verkauft, nachdem es
258 Jahre lang der Familie Pestalozzi gehört hatte. Vor zwanzig Jahren ist das Haus von der
Stadt angekauft worden im Hinblick auf die Sanierung der Altstadt. Es war ein einfaches
Bürgerhaus gewesen. Trotz ihrer gehobenen Stellung legten seine Bewohner mehr Wert auf
eine schlichte, einfache Lebenshaltung als auf eine prunkvolle Wohnung.
                                                
160
Staatsarchiv Zürich, Ratsmanual 1037, S.59 (22.4.1793).
161
Theophil Hirschl, Die zürcherische Kontributionsangelegenheit vom Jahre 1798, im Zürcher Taschenbuch
1921/22, S. 32f.
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